Christian Thomasius

Christian Thomasius, Porträt von Johann Christian Heinrich Sporleder
Christian Thomasius' Unterschrift

Christian Thomasius (* 1. Januar 1655 in Leipzig; † 23. September 1728 in Halle (Saale)) war ein deutscher Jurist und Philosoph. Er gilt als Wegbereiter der Frühaufklärung in Deutschland und wird gelegentlich als „Vater der deutschen Aufklärung“[1] bezeichnet. Thomasius trug durch sein Eintreten für eine humane Strafordnung im Sinne der Aufklärung wesentlich zur Abschaffung der Hexenprozesse und der Folter bei.

  1. Markus Meumann schreibt 2008: „Der in der neueren Thomasius-Literatur nahezu omnipräsente Beiname ‚Vater der deutschen Aufklärung‘ findet sich laut der Zusammenstellung bei Max Fleischmann (Hg): Christian Thomasius. Leben und Lebenswerk. Halle 1931, S. 225–248, erstmals 1928 bei Ferdinand Josef Schneider. Die Verküpfung von Thomasius’ Namen mit dem Beginn der Aufklärung geht jedoch schon auf das späte 18. Jahrhundert zurück; seit ca. 1860/70 ist dann eine merkliche Konjunktur dieser Sichtweise zu beobachten, die sich im 20. Jahrhundert unter immer positveren Vorzeichen fortsetzt.“ So Markus Meumann: Diskursive Formationen zwischen Esoterik, Pietismus und Aufklärung: Halle um 1700. In: Monika Neugebauer-Wölk (Hrsg.): Aufklärung und Esoterik. Rezeption – Integration – Konfrontation (= Hallesche Beiträge zur Europäischen Aufklärung). Max Niemeyer Verlag, Tübingen 2008, S. 78, Anmerkung 4.

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